CDU Samtgemeindeverband Schwaförden

Hundebewegungsplatz keine öffentliche Aufgabe

Konfliktvermeidung oberstes Gebot

Die Aussage, die politische Mehrheit ist gegen einen Hundefreilaufplatz, ist falsch. Wir haben lediglich eine andere Auffassung zur Umsetzung. Unsere Vorstellung, die mehrfach formuliert wurde:
 

1.    Die Verwaltung sucht eine geeignete Fläche. Bedingung: keine Nähe zur Wohnbebauung.

2.    Die Grundausstattung, Zaun, Bank, Mülleimer wird von der Verwaltung übernommen. Die Haushaltsmittel sind bereit zu stellen.

3.    Es wird ein Nutzungsvertrag geschlossen, analog der Vereinbarungen mit anderen Vereinen.

Zu unserer Verantwortung gehört auch Konfliktvermeidung. Aus Verden wird folgendes berichtet: Bürgerpark-Anwohner vom Gebell genervt – jetzt soll geklagt werden.

Soll so die Zukunft in Diepholz aussehen?

Vor kurzem konnten wir lesen, dass eine neunköpfige Personengruppe sich intensiv um die Schaffung eines öffentlichen Hundebewegungsplatzes in Diepholz bemüht und ein Bürgerbegehren bzw.  einen Bürgerentscheid nicht ausschließt.

Wir von der CDU-Fraktion in Diepholz freuen uns über Mitbürger, die bereit sind, sich für ihre Interessen einzusetzen. Bekanntlich gibt es ganz unterschiedliche Hobbys und Vorlieben. In der Stadt sollte Platz für möglichst viele Freizeitbeschäftigungen sein, so lange nicht andere Bürger dadurch gestört werden. Und da sind wir beim Punkt Konfliktvermeidung. 

Die SPD hat erstmals am 08. Aug. 2016 per Antrag die Einrichtung einer Freilaufzone für Hunde in zentraler Lage gefordert. Dieser Antrag wurde am 05. Sept. 2017 erneut eingereicht und diesmal räumlich noch weiter konkretisiert. Eine Fläche im Schlosspark wurde auch gleich noch in einen Lageplan eingetragen und beantragt, direkt neben der Wohnbebauung zur Schlossstraße. Die Begründung: Eine öffentliche Aufgabe sollte grundsätzlich auch durch die öffentliche Hand erfolgen.

Und genau da, sind wir anderer Auffassung. Für die artgerechte Tierhaltung ist zunächst einmal jeder Tierhalter selbst verantwortlich. Eine öffentliche Aufgabe liegt in keinster Weise vor. Wir haben von Anfang an die Auffassung vertreten, in der Nachbarschaft von Wohnbebauung ist so ein Platz ungeeignet. Außerdem sollte die Verwaltung prüfen, wo ein städtischer Platz in geeigneter Lage zur Verfügung gestellt werden kann. Allerdings ist es keine öffentliche Aufgabe diesen Platz zu pflegen und zu unterhalten. Dafür müssen sich Personen in Form eines Vereins oder einer Interessensgemeinschaft bereit erklären. Es müssen Ansprechpartner vorhanden sein, denen der Platz übertragen werden kann. Beispiele für diese Vorgehensweise gibt es in Diepholz reichlich. U.a. mit dem Verein für Bogensport, dem Modellflugclub Bussard, dem Fischereiverein Diepholz, den Schützenvereinen aber auch der Interessengemeinschaft Modellbau wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen.