Knoerig: Kommunen können erhöhte Fördersätze für Wärmeplanungen noch bis Jahresende beantragen
Kommunen können noch bis zum 31. Dezember 2023 Bundeszuschüsse für die Erstellung einer Wärmeplanung zu erhöhten Förderquoten beantragen. Wie der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung erklärt, können Städte und Gemeinden über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative bis zu 90 Prozent Förderung bekommen. Für finanzschwache Kommunen sei auch eine Vollfinanzierung möglich. „Da die Bundesregierung kleinere Kommunen bis Mitte 2028 dazu verpflichten will, eigene Wärmepläne zu erstellen, rufe ich alle Städte und Gemeinden im Wahlkreis dazu auf, diese Fördermöglichkeit in Betracht zu ziehen“, so Knoerig.
Voraussetzung für eine Förderzusage ist, dass der antragstellenden Kommune bislang kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für den Bereich Wärme- und Kältenutzung vorliegt und sie auch nicht an entsprechenden Konzepten des jeweils zuständigen Landkreises beteiligt ist. Bezuschusst werden Ausgaben für fachkundige externe Dienstleister zur Planerstellung und Organisation bzw. Durchführung der Beteiligung von Akteuren sowie für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Der Wärmeplan muss u.a. eine Bestandsanalyse, eine Energie- und Treibhausbilanz sowie eine Potenzialanalyse für Energieeinsparungen beinhalten. Zum 1. Januar 2024 werden sich die Förderquoten auf 60 bzw. 80 Prozent erhöhen. Weitere Informationen stehen unter dem folgenden Link:www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung
„Über die Klimaschutzinitiative, welche die ehemalige unionsgeführte Bundesregierung in 2008 aufgelegt hat, können zudem innovative Investitionen in Wärmenetze gefördert werden“, ergänzt der Abgeordnete, stv. Mitglied im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. „Neben Städten und Gemeinden können sich auch Landkreise mit Modellprojekten um Förderungen von bis zu 70 bzw. 90 Prozent bewerben.“ Die aktuelle Frist zum Einreichen investiver kommunaler Klimaschutzmodellvorhaben läuft bis zum 31. Oktober 2023. Näheres dazu: www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/investive-kommunale-klimaschutz-modellprojekte
Ferner unterstützt der Bund die Kommunen bereits seit 2011 mit dem KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“. Dabei werden Zuschüsse von bis zu 75 Prozent für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung vergeben. Weiteres dazu: www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Energetische-Stadtsanierung-Zuschuss-Kommunen-(432)/?redirect=74128
„In jeder Kommune sollte vor Ort individuell geprüft werden, was an Netzen und Produktion erneuerbarer Energien verfügbar und machbar ist“, so Knoerig, der kürzlich einen Termin zur kommunalen Wärmeplanung auf dem Energiehof Strange gemeinsam mit dem Bethel-Standort Freistatt organisiert hatte. „Diese heimische Kooperation für ein nachhaltiges Wärmenetz könnte zum Leuchtturmprojekt für die Region werden. Wichtig ist, dass die Deckelung bei Biogas entfällt und ein Dreiklang mit Sonne und Wind entsteht.“