CDU Samtgemeindeverband Schwaförden

Knoerig: Heizungsförderung beginnt heute

Am heutigen Dienstag, 27. Februar 2024, startet endlich die Antragstellung für die neue Heizungsförderung der Bundesregierung. In einem ersten Schritt können zunächst private Hauseigentümer selbstbewohnter Einfamilienhäuser die Förderung beantragen. In weiteren Schritten sollen dann Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ab Mai sowie Vermieter von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen und Privatbesitzer selbstbewohnter Eigentumswohnungen ab August folgen. Auch die Förderangebote für Kommunen und Unternehmen sollen ab August starten. Darauf weist Axel Knoerig, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Diepholz/Nienburg, in einer Pressemitteilung hin.

„Bis gestern, also einen Tag vor dem offiziellen Start der Antragstellung für private Eigenheimbesitzer, stand noch der Zusatz ‚voraussichtlich‘ vor dem neuen Förderaufruf“, so Knoerig, stv. Mitglied im Bauausschuss des Deutschen Bundestages. „Damit knüpft die Ampel weiter an die vage Planbarkeit und das Chaos bei der Bau- und Wohnungspolitik an, das sie seit ihrem Amtsantritt praktiziert. Insbesondere das Heizungsgesetz, offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG), hat die Bürgerinnen und Bürger zwischenzeitlich stark verunsichert. Das haben mir nicht nur private Bauherren und Vermieter, sondern auch etliche Handwerker und Unternehmer aus der Baubranche im Wahlkreis bestätigt.“

 

An der neuen Förderung interessierte Eigenheimbesitzer müssen sich zunächst im Kundenportal der KfW-Bank online registrieren. Außerdem benötigen sie die Bestätigung eines beauftragten Energieexperten sowie einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen. Damit können sie für den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss von bis zu 23.500 Euro beantragen. Wer einen Zuschuss bewilligt bekommt, kann darüber hinaus auch einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro bei einem Finanzierungspartner (z.B. Hausbank) beantragen, sofern das jährliche Haushaltseinkommen nicht über 90.000 Euro liegt. Dasselbe gilt in Kombination mit einem Zuwendungsbescheid für energetische Einzelmaßnahmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Dazu kommt eine Übergangsregelung: Förderfähige Vorhaben können schon jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden, wenn der Vorhabenbeginn im Zeitraum zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 liegt und der Antrag bis 30. November 2024 nachgeholt wird.

 

„Interessierte sollten sich die umfangreichen Förderbedingungen genau anschauen“, rät Knoerig abschließend.

 

Weitere Informationen: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/